Widerspruch gegen Tempo 120 auf B 313 zw. Nürtingen und Autobahnauffahrt eingereicht

Aufhebung alle Beschränkungen

 

19.04.2016

Widerspruch gegen Tempo 120 eingereicht

Update 18.06.2016: Rückmeldung des Landratsamt Esslingen hochgeladen, siehe unten. Widerspruch wird nun vom Regierungspräsidium Stuttgart bearbeitet.

 

Wir freuen uns Euch mitteilen zu dürfen, dass unser Mitglied Julian Sincu am 13.04.2016 einen formalen Widerspruch gegen das Tempo 120 auf der Bundesstraße B 313 zwischen Nürtingen und Autobahnauffahrt beim Landratsamt Esslingen eingereicht hat.

Widerspruch B313 Seite 1

Der Widerspruch umfasst insgesamt 25 Seiten inklusive Anlagen und kann nachfolgend heruntergeladen werden.

Download: Hier klicken.

Hinweis: Es handelt sich hierbei um eine geschwärzte Variante. Gerne gewähren wir natürlich Einsicht in das originale Dokument, wenn es sich um eine begründete Anfrage handelt.

 

Worum geht es genau?

Am 15.04.2015 wurden auf einem bis dahin unbeschränkten autobahnähnlichen Abschnitt der B 313 zwischen Nürtingen und Autobahnauffahrt Schilder für Tempo 120 aufgestellt. Begründet wird dies singulär laut Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) mit der Breite des Standstreifens. Die Breite sei unzureichend, als dass ein LKW im Pannenfall gefahrlos halten könne. Laut Auffassung des MVI seien mindestens 2,70 Meter notwendig – im konkreten Fall des Abschnittes der B 313 habe das Landratsamt Esslingen laut Aussage des MVI nach Auftrag des Regierungspräsidums Stuttgart jedoch eine Breite von 2,50 Meter gemessen. Deshalb ist Tempo 120 angeordnet worden.

Im Rahmen unzähliger und langwieriger Anfragen und Recherchen ist es uns gelungen, objektiv darzulegen, weshalb es für dieses Tempo 120 aus unserer Sicht an der nötigen Rechtsgrundlage fehlt. Das Gesetz (insb. § 45 StVO) sowie die damit verbundene Rechtsprechung stellt gewisse Anforderungen an ein Tempolimit, nämlich, vereinfacht, eine konkrete Gefahrenlage, die auf besonderen örtlichen Gegebenheiten beruht, und gleichzeitig auch das allgemeine Risiko einer Rechtsgutverletzung erheblich übersteigt.

Die vom MVI angesprochene Gefahr entpuppt sich als abstrakte Gefahr, da das angeführte Gefahrenszenario in der Zeit vor dem Tempolimit niemals aufgetreten ist und auch ein Fotobeweis existiert, dass LKW auf dem Standstreifen aus unserer Sicht sicher halten können. Es hat auf dem betroffenen Abschnitt laut Polizeiauskunft niemals Unfälle gegeben, die in einem Zusammenhang mit einem Pannen-LKW, einem unzureichendenden Standstreifen sowie einem PKW, der schneller als Tempo 120 gefahren ist, gegeben. Laut uns vorliegenden Informationen handelt es sich hierbei nicht um einen Unfallschwerpunkt, und davon war auch im Rahmen der Begründung nie die Rede.

Wir konnten auch herausfinden, dass es offenbar nie einen offiziellen Messauftrag seitens des Regierungspräsidiums an das Landratsamt Esslingen gegeben hat – entgegen der offiziellen Aussage von Winfried Hermann (Verkehrsminister von Baden-Württemberg) vor dem Landtag von Baden-Württemberg. Es ist daher aus unserer Sicht sehr fraglich, wer, wann und wie die behauptete Breite von 2,50 Meter des Standstreifens gemessen haben soll – und das ist schließlich die Grundlage für die Anordnung des Tempolimits gewesen. Eine Anfrage hierzu an das Regierungspräsidium Stuttgart ist bis heute unbeantwortet – siehe auch die Anlage im Widerspruch.

Wir fordern daher aufgrund der fehlenden Voraussetzungen die Aufhebung von Tempo 120 und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, nämlich Anordnung von Autobahn-Richtgeschwindigkeit.

Die genaue Argumentation kann dem Wortlaut aus dem PDF entnommen werden.

 

Wie geht es nun weiter?

Das Landratsamt Esslingen wird den Widerspruch nun bearbeiten. Wenn es den Widerspruch für berechtigt hält, wird es ihm abhelfen, und Tempo 120 würde höchstwahrscheinlich aufgehoben werden.

Teilt das Landratsamt Esslingen unsere Auffassung nicht, wird sie den Widerspruch an die übergeordnete Widerspruchsbehörde weiterleiten – in diesem Fall das Regierungspräsidium Stuttgart. Dort wird der Widerspruch erneut geprüft. Wird auch hier der Widerspruch nicht für berechtigt gehalten, ergeht ein negativer Widerspruchsbescheid. Gegen den negativen Widerspruchsbescheid kann dann Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden.

Wir halten Euch auf dem Laufenden!

 

Update 18.06.2016:
RP Stuttgart bearbeitet Widerspruch

Der Widerspruch liegt nun beim Regierungspräsidium Stuttgart zur weiteren Bearbeitung. Das Landratsamt Esslingen teilt mit, dass es dem Widerspruch „aus rechtlichen Gründen“ nicht abhelfen könne. Auf unsere Nachfrage, welche Gründe das seien, erwidert das Landratsamt Esslingen, es gehe davon aus, dass die zugrundeliegende verkehrsrechtliche Anordnung rechtmäßig sei. Anzumerken ist, dass das Landratsamt Esslingen zu den im Widerspruch angeführten Argumenten überhaupt keine Stellung nimmt.

Hier der Originalwortlaut als geschwärztes PDF:

Rückmeldung des LRA ES zum Widerspruch gegen Tempo 120 B313 Nürtingen-Autobahnauffahrt

Sobald es eine Rückmeldung vom Regierungspräsidium gibt, melden wir uns zurück.

 

#B313 #Tempo 120 #Widerspruch #Standstreifen #Seitenstreifen