Petition gegen Tempo 40 am Neckartor in Stuttgart

Update 04.09.2018

Am gestrigen Tage, Montag, den 03.09.2018, hat die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Landtags von Baden-Württemberg, Beate Böhlen (B’90/Die Grünen), zu unserer Petition und dem eigentlich geltenden Stillhalteabkommen Stellung bezogen.

Böhlen gibt der Stadt Stuttgart „grünes Licht“ und setzt das Stillhalteabkommen aus.
„Ich halte es für sinnvoll, die Zustimmung zu erteilen“, so Böhlen. „Der Gesundheitsschutz im Grundgesetz ist ein hohes Gut, dem ich mit meiner Entscheidung Rechnung getragen habe.“

Pressemitteilung 94/2018 des Petitionsausschusses:
https://www.freiefahrt-bw.de/wp-content/uploads/2018/09/20180903_-_Pressemitteilung_Landtag_Petitionssausschuss_Tempo_40.pdf

Wir sind von dieser Vorgehensweise sehr enttäuscht. Die Aufgabe des Stillhalteabkommens wäre gewesen, eine umfassende rechtliche und sachliche Prüfung des Sachverhalts vor Schaffung vollendeter Tatsachen sicherzustellen. Mit der Entscheidung, dass Stillhalteabkommen de facto binnen eines Tages außer Kraft zu setzen, sendet der Petitionsausschuss in Bezug auf den Rechtsstaat, die Demokratie und den der Bevölkerung zur Verfügung stehenden demokratischen Mitteln (wie z. B. eine Petition) ein falsches Signal. Es entsteht nun der Eindruck, dass sich die Landesregierung über geltende Regelungen nach Belieben hinwegsetzen kann, und ausschließlich der normale Bürger sich allen Gesetzen und Regelungen zu unterwerfen hat. Stimmen, die nun den Sinn und die Funktion des Petitionsausschusses, des Petitionsverfahrens und des damit normalerweise verbundenen Stillhalteabkommens infrage stellen, wirken nach diesem Verhalten, bedauerlicherweise, nachvollziehbar.

Unsere Bedenken, haben wir in einer Stellungnahme an die betroffenen Stellen geschickt:

Stellungnahme 04.09.2018, Julian Sincu:

https://www.freiefahrt-bw.de/wp-content/uploads/2018/09/20180904_-_Petition-16-02575_-_Gegen_Tempo_40_auf_der_B14_am_Neckartor_-_Stellungnahme_zum_Aussetzen_des_Stillhalteabkommen_geschwaerzt.pdf

Kernpunkte (Details sind, der Vollständigkeit halber, bitte der PDF-Datei zu entnehmen):

  • Rechtliche Zulässigkeit im straßenverkehrsrechtlichen Sinne (§ 45 Abs. 9 Satz 3 StVO) wurde nicht geprüft.
  • Insbesondere müsste Tempo 40 als Maßnahme gegen schlechte Luft (a) verhältnismäßig und (b) auch geeignet sein.

    Zu (a) – Verhältnismäßigkeit:
    Die B14 nimmt als mehrspurige Bundesstraße eine signifikante Verkehrsfunktion wahr. 2015 betrug der DTV Wert für die Spotmessung am Neckartor laut LUBW 69.100 Fahrzeuge pro Tag – jede Beschränkung wirkt sich damit unmittelbar auf eine signifikante Anzahl an Verkehrsteilnehmern aus, weshalb die geplante Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h unverhältnismäßig erscheint.

    Zu (b) – Geeignetheit:
    Tempo 40 müsste zudem geeignet sein, um Schadstoffemissionen, insbesondere NO2, am betroffenen Streckenabschnitt am Neckartor zu senken. Nach Sichtung einer Studie der LUBW vom Mai 2011 (Quelle: http://fachdokumente.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/126263/U40-U85-N02-Pkw_Euro4_PEMS_2011.pdf?command=downloadContent&filename=U40-U85-N02-Pkw_Euro4_PEMS_2011.pdf&FIS=91063), in der auch Testfahrten am Neckartor mit Geschwindigkeiten von 40 km/h und 50 km/h durchgeführt wurden, lassen sich folgende Aussagen für Euro4 Diesel-Fahrzeuge mit DPF ableiten:

    1. Tempo 40 würde den NOx-Ausstoß für Fahrten am Neckartor von durchschnittlich 1,1016 g/km (bei Tempo 50) um 13 % auf 0,944 g/km (bei Tempo 40) senken. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass auch eine Verschlechterung um 8 % beobachtet wurde.

    2. Tempo 40 würde den CO2-Ausstoß für Fahrten am Neckartor von durchschnittlich 216,383 g/km (bei Tempo 50) um 10 % auf 216,383 g/km (bei Tempo 40) senken. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass auch eine Zunahme um 2 % beobachtet wurde.

    3. Tempo 40 würde den Stopp-Anteil der Fahrten am Neckartor durchschnittlich von 6,9 % (bei Tempo 50) um 30 % auf 8,7 % (bei Tempo 40) erhöhen. Dies führt zu mehr Brems- und Beschleunigungsvorgängen und leistet damit einen Beitrag zu einer höheren Feinstaubentwicklung.

    4. Tempo 40 würde die Durchschnittsgeschwindigkeit für Fahrten am Neckartor von durchschnittlich 35,9 km/h (bei Tempo 50) um 11 % auf 32,9 km/h (bei Tempo 40) reduzieren. Laut der zitierten Studie führen geringere Geschwindigkeiten zwangsläufig zu mehr Schadstoffen – insbesondere jegliche Annährung an Tempo 30 (vgl. Seite 5, „30 km/h führte zu Verschlechterungen der Emissions- und Kraftstoffverbrauchssituation).

    5. Tempo 40 würde den NO2-Ausstoß am Neckartor von durchschnittlich 0,502 g/km (bei Tempo 50) um 13 % auf 0,551 g/km (bei Tempo 40) erhöhen.

    Insbesondere Punkt 5 ist signifikant, denn NO2 ist ausschlaggebend für die Messstation und den drohenden Fahrverboten, und genau dieser Wert würde nach der Studie durch Tempo 40 erhöht werden. Es wäre daher aus unserer Sicht zwingend geboten, das Stillhalteabkommen wieder inkraft zu setzen.

  • Details können der PDF-Datei entnommen werden, die wir jedem interessierten Leser empfehlen. Zusätzlich stellen wir auch eine Excel-Datei bereit, in der wir die Messwerte aus der Studie (aus Tabelle 10) optisch aufbereitet haben: 20180903 – Messwerte aus Tabelle 10 – Studie LUBW 2011

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Wir konnten die Umsetzung von Tempo 40 am Stuttgarter Neckartor erstmal erfolgreich verhindern.

Die Stadt Stuttgart möchte durch Tempo 40 nach eigenen Angaben den Verkehrsfluss verbessern und die Schadstoffemissionen senken. Wir sehen hierfür jedoch keine Rechtsgrundlage im Sinne des § 45 StVO und haben den Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg eingeschaltet.

Stuttgarter Nachrichten vom 29.08.2018:

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.neckartor-in-stuttgart-ist-das-geplante-tempolimit-40-nicht-rechtens.78b5953e-0dd6-4fc0-add9-20b0b4986664.html

Stuttgarter Nachrichten vom 30.08.2018:

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.neckartor-in-stuttgart-petition-verhindert-vorerst-tempolimit-40.79d79041-2192-4ea7-b13b-be8b8d3b4053.html

Petitionstext inkl. Begründung vom 28.08.2018:

https://www.freiefahrt-bw.de/wp-content/uploads/2018/08/20180828_-_Petitionstext_B14_Neckartor_Tempo40_PDF.pdf

Eingabebestätigung an den Petitionsausschuss vom 28.08.2018:

https://www.freiefahrt-bw.de/wp-content/uploads/2018/08/20180828_-_Bestaetigung_Landtag_Baden_Wuerttemberg_-_Online-Petition_-_B14_-_Neckartor.pdf

Info an zuständige Behörden vom 28.08.2018:

https://www.freiefahrt-bw.de/wp-content/uploads/2018/08/20180828_-_B14_-_Am-Neckartor_-_Beschraenkung-der-zulaessigen-Hoechstgeschwindigkeit_auf_40-kmh_-_Online-Petition_-_E-Mail_an_zustaendige_Behoerden_geschwaerzt.pdf

Julian