Gegen ideologische Verkehrspolitik in Baden-Württemberg.
Grüne Bevormundung hat im Straßenverkehr nichts verloren!
Weil Ideologie im Straßenverkehr nichts verloren hat – gegen unnötige Gängelung von Autofahrern, für eine belastbare und zukunftsfähige Infrastruktur in Baden-Württemberg!
Wir reden nicht nur, wir handeln.
B28: Spendenaufruf für Klage gegen Tempo 120 – Reutlingen – Metzingen
Klage gegen Tempo 40 in Kohlberg (L1210) eingereicht.
Petition gegen Tempo 30 in Beuren und Balzholz eingereicht
Petition gegen StVO-Novelle 2020 eingereicht.
Petition gegen Tempo 40 am Neckartor Stuttgart eingereicht.
Gegen das Tempolimit von 120 km/h auf der B313 bei Nürtingen haben wir offiziell Widerspruch eingereicht und kämpfen damit aktiv für die freie Fahrt.
Mehr Details findet ihr unter:
Widerspruch gegen Tempolimit 120 km/h auf der B313
Die grün-rote Landesregierung hat mehr Tempolimits eingeführt als jede Vorgängerregierung. Das hat nichts mehr mit Sicherheit und Lärmschutz zu tun, sondern ist eine gezielte Gängelung der Autofahrer!
Der baden-württembergische Landesverkehrsminister Hermann (B’90/Grüne) hat 2014 zum wiederholten Male Fördermittel des Bundes nicht in Anspruch genommen, welche für den Ausbau und Erhalt unserer Straßen bestimmt sind. Dies halten wir im Hinblick auf die Zukunft unseres Straßennetzes für grob fahrlässig!
Mobilität bedeutet Freiheit. Daher sprechen wir uns gegen Tempolimits aus, wo keine Gefahrenstellen wie Kindergärten, Schulen usw. gegeben sind. Wer alt genug ist, um ein Auto zu fahren, muss auch in der Lage sein, der Situation angepasst und vorausschauend zu fahren. Erwachsene Bürger brauchen hierfür keinen Staat.
Wir setzen uns für eine Anpassung der Verkehrs- und Infrastruktur an die Bedürfnisse des 21. Jahrhunderts in ganz Baden-Württemberg ein. Mobilität ist für einen Wirtschaftsstandort wie unser Ländle ein absolut wegweisender, essentieller Indikator. Je mehr dieser Indikator ausgeprägt ist, desto besser geht es Baden-Württemberg. Hier besteht in vielen Bereichen akuter Nachholbedarf!
Wir fordern die Begründung von möglichen Tempolimits anhand der rechtlichen Grundlagen des § 45 StVO, der für die Anordnung von Tempolimits eine konkrete Gefahrenlage verlangt. Daraus ergibt sich auch, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen immer nur die Ultima Ratio sein sollten.
Wir freuen uns immer über aktive Unterstützer. Wenn Du uns bei unserer Arbeit unterstützen und die Initiative kennenlernen möchtest, kontaktiere uns unter mail@www.freiefahrt-bw.de!