Petition gegen Tempo 120 auf B28 zwischen Reutlingen und Metzingen

Update vom 22.12.2020

Die Rückmeldung des Petitionsausschusses liegt nun vor. Leider wurde unserer Petition 16/4520 in der Drucksache 16/9426 nicht abgeholfen, das heißt, es ist damit zu rechnen, dass Tempo 120 bald gelten wird.

Hierzu unser Kommentar:

„Wir bedauern es sehr, dass der Petitionsausschuss unserer Argumentation nicht folgen wollte. Die Beschränkung der B28 zwischen Metzingen und Reutlingen auf 120 km/h ist Teil des nun seit einigen Jahren laufenden Vorhabens des grün-geführten Verkehrsministeriums von Baden-Württemberg, autobahn-ähnlich ausgebaute Bundesstraßen in Baden-Württemberg pauschal auf 120 km/h oder weniger zu begrenzen. Die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung des Bundesgesetzgebers wird hier mit Füßen getreten. 

Begründet wird dies abermals mit einem nach Ansicht des Verkehrsministeriums nicht ausreichenden Standstreifen – genau diese Argumentation wurde bislang bei fast jeder autobahn-ähnlichen Bundesstraße angeführt, um einen zuvor unbegrenzten Streckenabschnitt auf 120 km/h oder weniger zu beschränken. Alle anderen angeführten Argumente, wie Verstetigung des Verkehrsfluss und Harmonisierung der Regelungen, sind in diesem Fall keine rechtlich zulässigen Gründe, da de facto keine Gefahrenlage vorliegt. Insbesondere gibt es keinen Unfallschwerpunkt und es wird auch kein Sicherheitsgewinn erzielt, da die seitens der Behörden behaupteten strukturellen Defizite der Bundesstraße durch die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht behoben werden.

Wir planen, im neuen Jahr 2021 gegen diese Beschränkung vor Gericht zu klagen, und werden hierzu im kommenden Jahr auch einen Spendenaufruf starten.“

Update vom 14.06.2020

Die formelle Eingangsbestätigung vom 08.06.2020 des Petitionsausschusses liegt nun vor und die Petition trägt die Nummer 16/04520. Das Bestätigungsschreiben kann unten heruntergeladen werden.

Infos vom 05.06.2020

Der bislang unbeschränkte Streckenabschnitt der autobahnähnlichen Bundesstraße B28 zwischen Reutlingen und Metzingen soll nach dem Willen der zuständigen Behörden ab Dienstag, 09.06.2020, auf 120 km/h beschränkt werden.

Gegen dieses Vorhaben haben wir am heutigen 05.06.2020 eine Online-Petition eingereicht, und damit das Stillhalteabkommen in Kraft gesetzt. Das Stillhalteabkommen besagt, dass eine noch nicht umgesetzte bzw. vollzogene Maßnahme, gegen die sich eine Petition wendet, bis zum Abschluss des Petitionsverfahrens von der Verwaltung nicht vollzogen werden sollte, um keine Fakten voreilig zu schaffen.

Wir haben die zuständigen Behörden über die Petition und das Stillhalteabkommen informiert – keine der Behörden kann sich somit herausreden, sie habe nichts über die Petition gewusst.

Aus unserer Sicht besteht keine Rechtsgrundlage im Sinne des § 45 Abs. 9 StVO für das geplante Tempolimit, denn eine konkrete Gefahrenlage aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse ist nicht ersichtlich. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass der Streckenabschnitt auch ohne Geschwindigkeitsbeschränkung* sicher betrieben werden kann.

* In Fahrtrichtung Metzingen gibt es bereits auf einem kurzen Abschnitt ein Tempolimit 80 km/h bei Nässe, welches nicht beanstandet wird.

Downloads

E-Mail an Behörden vom 05.06.2020 einschließlich Petitionstext.

Eingangsbestätigung vom 08.06.2020 – Petition 16/04520

Rückmeldung des Petitionsausschusses vom 18.12.2020 – Drucksache 16/9426

Presse

Reutlinger General-Anzeiger vom 05.06.2020

Südwest-Presse vom 05.06.2020

Reutlinger General-Anzeiger vom 08.06.2020 (Reaktion auf unsere Petition)

SWR vom 09.06.2020 (Reaktion auf unsere Petition)

Schwäbisches Tagblatt vom 09.06.2020 (Reaktion auf unsere Petition – kostenpflichtiger Artikel)

RTF1 vom 09.06.2020 (Reaktion auf unsere Petition)

Julian