Petition gegen Tempo 30 in Beuren / Balzholz (Lärmschutz)

Info vom 14.06.2020

Die Gemeinde Beuren möchte im Zuge einer Lärmaktionsplanung die Ortsdurchfahrten von Balzholz und Beuren durchgängig von 50 km/h auf 30 km/h beschränken.

Quelle:
Lärmaktionsplan der Gemeinde Beuren, Stand 11.05.2020
https://www.beuren.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Bader/Lärmaktionsplan_Endfassung.pdf
Quelle:
Lärmaktionsplan der Gemeinde Beuren, Stand 11.05.2020
https://www.beuren.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Bader/Lärmaktionsplan_Endfassung.pdf

Gegen diese Vorhaben haben wir eine Petition in den Landtag von Baden-Württemberg eingegeben, und hiermit das Stillhalteabkommen in Kraft gesetzt. Danach sollten die Verkehrsschilder bis zur Entscheidung über die Petition nicht aufgestellt werden.

Kurzfassung unserer Argumentation:

Die Voraussetzungen für die rechtmäßige Aufstellung eines Lärmaktionsplanes nach § 47d BImSchG liegen für die Gemeinde Beuren und Balzholz nicht vor. Die Gemeinde Beuren einschließlich Balzholz ist kein Ballungsraum nach § 47b Nr. 2 BImSchG und die vom geplanten Tempolimit betroffenen Streckenabschnitte sind keine Hauptverkehrsstraßen nach § 47b Nr. 3 BImSchG. Damit ist die Gemeinde Beuren nicht befugt, einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Downloads

E-Mail an Behörden vom 14.06.2020 einschließlich Petitionstext.

Lärmaktionsplan der Gemeinde Beuren vom 11.05.2020 (externer Link zur Gemeinde Beuren)

Präsentation zur Lärmaktionsplanung der Gemeinde Beuren für die Sitzung des Gemeindesrates vom 25.05.2020 (externer Link zur Gemeinde Beuren)

Presse

Nürtinger Zeitung vom 28.05.2020 (kostenpflichtiger Artikel)

Julian